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Aufstiegsstipendium für Berufserfahrene

Das Aufstiegsstipendium unterstützt engagierte Fachkräfte mit Berufsausbildung und Praxiserfahrung bei der Durchführung eines ersten akademischen Hochschulstudiums - in Vollzeit oder berufsbegleitend. Hierbei führt die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) im Auftrag und mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) die Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten durch und begleitet sie während ihres Studiums.

Fachkräfte mit Berufsausbildung und Praxiserfahrung, die ein erstes akademisches Hochschulstudium - in Vollzeit oder berufsbegleitend - absolvieren. Die Förderung ist altersunabhängig.

Die Voraussetzungen für eine Bewerbung sind:

  • Abgeschlossene Berufsausbildung oder Aufstiegsfortbildung.
  • Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren (nach Abschluss der Ausbildung und vor Beginn eines Studiums) zum Zeitpunkt der Online-Bewerbung.
  • Noch kein Hochschulabschluss (für bereits Studierende: Eine Bewerbung ist vor Beendigung des zweiten Studiensemesters noch möglich).
  • Erbringen eines der folgenden Nachweise über die besondere Leistungsfähigkeit in Ausbildung und Beruf:
    • In der Berufsabschlussprüfung oder der Abschlussprüfung einer Aufstiegsfortbildung wurde ein Gesamtergebnis mit mindestens Note 1,9 oder 87 Punkte und mehr erreicht.
    • Erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb (Platzierung unter den ersten drei). 
    • Begründeter Vorschlag des Arbeitgebers für die Bewerbung um ein Aufstiegsstipendium (nur dann einzureichen, wenn die berufliche Leistungsfähigkeit nicht über eine der beiden anderen genannten Möglichkeiten belegt werden kann).
  • Deutsche Staatsbürgerschaft oder das Recht auf Daueraufenthalt beziehungsweise eine Niederlassungserlaubnis (§ 8 Absatz 1 und 2 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes).
     

Gefördert wird das Erststudium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland, in einem Mitgliedsland der Europäischen Union oder der Schweiz, das auf direktem Weg zu einem ersten akademischen Abschluss führt (Bachelor, Diplom, Magister oder Staatsexamen).

Eine berufsbegleitende Förderung ist möglich, wenn ein Studiengang von der Hochschule als „Studium neben dem Beruf“ beworben wird oder er von der Studienstruktur her so angelegt ist, dass eine Berufstätigkeit neben dem Studium möglich ist. Duale Studiengänge, Fernstudiengänge und Online-Studiengänge werden ausschließlich als berufsbegleitende Studiengänge gefördert.

Ausführliche Informationen zur Förderfähigkeit von Studiengängen sind in den Bewerbungsinformationen auf der SBB-Website zu finden. 

Es wird eine pauschale, nicht rückzahlbare Förderung für die Dauer der Regelstudienzeit gewährt.

Die Förderung erfolgt pauschal.

Für die Dauer der Regelstudienzeit des jeweiligen Studiengangs erhalten Stipendiatinnen und Stipendiaten folgende Leistungen:

Vollzeitstudium:

  • Monatliche Förderung in Höhe von 933 Euro (Grundbetrag 853 Euro plus Büchergeld 80 Euro)
  • Zusätzlich kann auf Antrag ein Betreuungszuschuss in Höhe von 150 Euro pro Kind für eigene Kinder unter 14 Jahren beantragt werden. 

Berufsbegleitendes Studium:

  • Jährliche Unterstützung von 2.700 Euro als einkommensunabhängige Pauschale.

Über die finanzielle Förderung hinaus gibt es eine vielfältige ideelle Förderung:

  • Online-Stipendiatenplattform
  • Seminarangebote
  • Regionaltreffen 
  • Unternehmensführungen

Die Bewerbung erfolgt in einem dreistufigen Auswahlverfahren:

Stufe I - Online-Bewerbung
Stufe II - Kompetenz-Check
Stufe III - Auswahlgespräch

Details zu den Bewerbungsvoraussetzungen und zum Auswahlverfahren finden Sie auf der Website der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung.

Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB)
Menuhinstraße 6
53113 Bonn
 0228 62931 43 oder 0228 62931 51
 0228 629 31 11
 aufstiegthou-shalt-not-spamsbb-stipendien.de
 https://www.sbb-stipendien.de/sbb.html

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