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Ausbildung zur Pflegefachkraft

Mit dem Gesetz zur Reform der Pflegeberufe wurden die drei bisherigen Berufe „Altenpfleger/in“, „Gesundheits- und Krankenpfleger/in“ und „Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in“ zum 1. Januar 2020 zu einer gemeinsamen, generalistischen Ausbildung zur Pflegefachkraft zusammengeführt.

Für die Ausbildung zur Pflegefachkraft müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:  

  • Mittlerer Schulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss  
  • Eine andere erfolgreich abgeschlossene zehnjährige allgemeine Schulbildung.
  • Hauptschulabschluss und zusätzlich
    • eine Pflegeassistenzausbildung oder
    • eine Ausbildung zur Pflegehilfskraft oder
    • eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung mit einer Mindestdauer von 2 Jahren 

Ausbildende Einrichtungen können vor Beginn der Ausbildung ein aktuelles Gesundheitszeugnis und ein amtliches Führungszeugnis verlangen. 

Außerdem werden ausreichende Deutschkenntnisse vorausgesetzt.
 

Die Ausbildung dauert in Vollzeit drei Jahre.

Wird die Ausbildung in Teilzeit absolivert, kann die Ausbildungsdauer auf bis zu fünf Jahre verlängert werden. Dies ist auch berufsbegleitend möglich.

Eine Verkürzung auf zwei Jahre ist möglich, wenn zuvor eine Pflegeassistenzausbildung absolviert wurde. Auch andere erfolgreich abgeschlossene Ausbildungen oder erfolgreich abgeschlossene Teile anderer Ausbildungen können auf Antrag auf die Ausbildungsdauer angerechnet werden.

Die Ausbildung umfasst zunächst einen zweijährigen generalistischen Teil. Spezialisierungen in den Bereichen Altenpflege oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sind im letzten Drittel der Ausbildung möglich.

Die praktische Ausbildung erfolgt teilweise in der gewählten Ausbildungseinrichtung aber auch in weiteren Einrichtungen. Die Lerninhalte der Pflegeausbildung werden theoretisch und praxisnah in einer Pflegeschule vermittelt.

Die Ausbildung kann absolviert werden:

  • in einem Krankenhaus,
  • in einer voll- oder teilstationären Pflegeeinrichtung
  • bei einem ambulanten Pflegedienst

Die Bewerbung erfolgt direkt bei der Ausbildungseinrichtung. Eine Übersicht aller Krankenhäuser im Saarland findet man auf der Website des Deutschen Krankenhaus-Verzeichnisses. Alle Ausbildungsbetriebe in der Altenpflege sind auf der Seite der Saarländischen Pflegegesellschaft aufgeführt.

Die Ausbildungsvergütung richtet sich in der Regel nach dem Ausbildungsjahr und ist auch vom Ausbildungsbetrieb abhängig.

Die durchschnittliche vertragliche Brutto-Ausbildungsvergütung nach Pflegeberufegesetz in Vollzeit belief sich in 2021 auf:

  • 1. Ausbildungsjahr: 1.166 €
  • 2. Ausbildungsjahr: 1.227 €
  • 3. Ausbildungsjahr: 1.333 €

Allgemeine Informationen zu Gehältern in der Pflege sowie zur Wahl des Arbeitgebers finden Sie auf den Seiten Bezahlung und Gute Arbeitgeber in der Pflege.

Pflegefachfrau/Pflegfachmann

Wurde im Ausbildungsvertrag ein Vertiefungseinsatz vereinbart, ist auch ein gesonderter Abschluss als „Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in“ oder als "Altenpfleger/-in“ möglich.

Der Berufsabschluss als Pflegefachkraft ist in allen Ländern der Europäischen Union anerkannt und ermöglicht es, in allen Pflegebereichen zu arbeiten. Sie können Menschen aller Altersstufen und in allen Versorgungsbereichen pflegen, beispielsweise im Krankenhaus, in einer Pflegeeinrichtung oder ambulant bei Pflegebedürftigen Zuhause. 

Nach Abschluss der Ausbildung gibt es außerdem vielfältige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten, beispielsweise in den Bereichen Palliative Care, Geriatrie oder als Praxisanleiter/-in.

Auch ein weiterführendes Studium ist mit dem Abschluss möglich.


Zukunft der Pflege im Saarland

In den Videos aus der Pflegekampagne der Arbeitskammer des Saarlandes „Ich bin eine*r von rund 18.000“ werden Pflegebeschäftigte bei der Arbeit gezeigt und kommen selbst zu Wort. 

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