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Tarifverträge in der Pflege

Was ist ein Tarifvertrag?

Ein Tarifvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften, die die Arbeitsbedingungen, Löhne und Sozialleistungen für eine bestimmte Branche oder einen bestimmten Beruf regelt. Der Tarifvertrag legt fest, welche Rechte und Pflichten sowohl für Arbeitgeber als auch für die Beschäftigten gelten.

Tarifverträge dienen dazu, faire Arbeitsbedingungen zu gewährleisten und die Interessen beider Seiten auszugleichen.

Wie funktionieren Entgelttabellen?

In Tarifverträgen werden sogenannte Entgelttabellen ausgehandelt.

In diesen werden die verschiedenen Berufe und Tätigkeiten nach Entgeltgruppen gestaffelt, um eine gleichwertige Bezahlung aller Beschäftigten einer Einrichtung oder eines Betriebes nach ihren im Arbeitsvertrag festgelegten Aufgaben und Tätigkeiten sicherzustellen.

Jede Entgeltgruppe hat dabei sogenannte Stufen. Dabei handelt es sich um Erfahrungsstufen. Sie beinhalten die Zeiträume, die für das Aufrücken in die nächsthöhere Stufe vergehen müssen.

Beispiel Pflegefachkraft im öffentlichen Dienst

Öffentliche Träger sind hauptsächlich in Gemeinden und Kreisen organisiert. Arbeitnehmende im öffentlichen Dienst werden nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) bezahlt. 

Wer nach der dreijährigen Ausbildung zur Pflegefachkraft bei direkter Beschäftigung im öffentlichen Dienst eingestellt/übernommen wird, wird in der Entgeltgruppe P7 Stufe 2 eingruppiert.

Um in der Gehaltsgruppe P 8 eingestuft zu werden, muss die Arbeit „besonders schwierig sein“ oder es muss sich um eine Station handeln, für die es eine Fachweiterbildung nach Empfehlung der deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) gibt. Dazu gehören z.B. das Arbeiten auf einer Intensivstation oder einer psychiatrischen Station sowie Hebammen und Entbindungspfleger. Je nach Fachweiterbildung und Erfahrung sind auch Eingruppierungen in der Entgeltgruppe P9 möglich.

Wichtig: Bei den angegebenen Gehältern je nach Eingruppierung handelt es sich um Grundgehälter. Je nach Schicht-, Nachtdienst- und Feiertagszulage fällt das tatsächliche Gehalt höher aus.

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