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Anerkennung ausländischer Abschlüsse

Pflegeberufe gehören in Deutschland zu den sogenannten reglementierten Berufen. Das bedeutet, dass Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen müssen, wenn Sie einen solchen Beruf in Deutschland ausüben möchten. 

Haben Sie einen ausländischen Abschluss in einem Pflegeberuf und wollen in Deutschland als Pflegefachkraft arbeiten, müssen Sie Ihren ausländischen Berufsabschluss anerkennen lassen. In diesem Anerkennungsverfahren wird Ihr ausländischer Abschluss mit dem deutschen Abschluss verglichen und es wird geprüft, ob Ihre Qualifikation gleichwertig mit der deutschen Berufsqualifikation ist.

Diese Anerkennung ist notwendig, weil die Ausbildung und die Tätigkeitskeitsfelder von Pflegefachkräften von Land zu Land sehr unterschiedlich sind. In Deutschland übernimmt eine Pflegefachkraft besipielsweise sowohl Aufgaben aus dem Bereich der Grundpflege als auch die Behandlungspflege. In anderen Ländern sind diese beiden Aufgabenbereiche voneinander getrennt und die  Pflegefachkraft ist ausschließlich für die Behandlungspflege verantwortlich. Die Grundpflege wiederum übernehmen Pflegehilfskräfte oder Pflegeassistent/-innen.

Informationsportal "Anerkennung in Deutschland"

Wenn Sie in Deutschland arbeiten wollen und sich über das Anerkennungsverfahren informieren möchten, finden Sie auf dem Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen alle wichtigen Informationen. Dort wird in 11 Sprachen erklärt, wie und wo Sie Ihren Abschluss anerkennen lassen können.

 

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